Retentionsraum Zell

Das Hochwasserrückhaltebecken Zell wurde zur Aktivierung von potentiellem Retentions-raum im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mümling errichtet. Das dafür her-gestellte Absperrbauwerk liegt in der Gemarkung Zell der Stadt Bad König, südlich der Brücke B45 Richtung Michelstadt und Erbach.

Der zugehörige Damm hat eine Gesamtlänge von ca. 240 m und verläuft in Ost–West– Richtung quer zur Gewässeraue der Mümling. Die maximale Dammhöhe liegt ca. 5,80 m über dem ursprünglichen Talgrund. Der Retentionsraum liegt entlang des Gewässerlaufs der Mümling und erstreckt sich in Nord–Süd–Richtung auf einer Länge von ca. 1.200 m und mit einer mittleren Breite von ca. 80 – 120 m. Mit der Anlage wird ein Rückhaltevolumen von ca. 210.000 m³ zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Mümling bereitgestellt.


Kennwerte des Retentionsraums Zell

Rückhaltevolumen: ca. 210.000 m³
Vollstauhöhe: 188,50 müNN
Einstaufläche: ca. 9 ha
Niederschlagseinzugsgebiet: ca. 56 km²
Regelabgabe: 29 m³/s

2009

Die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, erteilt die Zustimmung zur Inbetriebnahme auf Grundlage einer vorläufige Betriebsvorschrift und nimmt die Anlage wasserrechtlich ab.

Februar/März 2011

Für die wasserrechtliche Abnahme ist eine Funktions- und Sicherheitsprüfung des Bauwerks in Form eines Probestaus erforderlich. Dieser wurde im Zeitraum vom 21.02.2011 bis 16.03.2011 durchgeführt.
Das Probestauprogramm wurde zuvor in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde, der Talsperrenaufsicht beim RP Darmstadt, dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde sowie der Oberen Fischereibehörde abgestimmt.
Im Vorfeld des Probestaus wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Becken durch einen Gutachter begangen und Bodenproben genommen. Anhand dieser kann überprüft werden, ob sich durch den Einstau Veränderungen ergeben haben.
Die gesamte Anlage wurde vor und nach dem Probestau vermessen, um eventuelle Setzungen und Lageverschiebungen aufgrund des Einstaus ermitteln zu können.
Nach Abschluss der Auswertungen wurde ein Probestaubericht der Aufsichtsbehörde, der Talsperrenaufsicht beim RP Darmstadt, vorgelegt. Diese erteilte nach Überprüfung dessen schließlich die Betriebserlaubnis für den Retentionsraum Zell.