Für die auszuführenden Maßnahmen wird
ein Unterhaltungsplan aufgestellt.
Grundlage bilden die jährlich durchgeführten Gewässerschauen, die Hinweise
von Grundstücksanliegern, die Informationen von den Städten und Gemeinden
sowie die eigenen Erkenntnisse bei Außenterminen.
Im Verbandsgebiet der Mümling bestehen
12 Bachpatenschaften mit unterschiedlicher Aktivität. Zuständige Fachbehörde
war bis 1997 das Wasserwirtschaftsamt Darmstadt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
ist die Untere Wasserbehörde beim Landrat des Odenwaldkreises zuständig.
Wir versuchen, im Rahmen der Gewässerunterhaltung
eine möglichst vielfältig gestaltete Gewässerlandschaft zu erhalten bzw.
herzustellen. In Innerortsbereichen kann bei Uferabbrüchen in den seltensten
Fällen auf einen Rückbau verzichtet werden. Im Außenbereich versuchen
wir nach Möglichkeit auf Sicherungsmaßnahmen mit Wasserbausteinen zu verzichten.